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   BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79   

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BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79 (https://dejure.org/1982,490)
BAG, Entscheidung vom 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79 (https://dejure.org/1982,490)
BAG, Entscheidung vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 (https://dejure.org/1982,490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen Beurteilungsspielraums - Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit oder Bewertung der überwiegend auszuübenden Tätigkeit eines Angestellten - Beurteilung als Handwerksmeister - Erfordernis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 183
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Dabei ist von dem von der Rechtsprechung des Senats entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, worunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Zugleich folgt daraus die weitere Befugnis des Revisionsgerichts, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst und abweichend von den Tatsachengerichten zu bestimmen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei spricht viel für die vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung, daß sich das Nachschlagen in Handbüchern zu Kontrollzwecken nur als eine den betreffenden Arbeitsvorgängen jeweils zuzurechnende Zusammenhangstätigkeit darstellt, die keinen rechtlichen Eigenwert hat (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts entsprechen zugleich der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion haben und daher auch für solche Aufgaben herangezogen werden können, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne zählen (vgl. die Urteile des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - und 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Das gilt neben seinen Kenntnissen in den einschlägigen Erlassen und Verwaltungsvorschriften auch für seine handwerklichen, technischen und warenkundlichen Kenntnisse, auch für sein breites, durch lange Berufserfahrung gewachsenes Erfahrungswissen (vgl. das Urteil des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Da es darauf nach den die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes regelnden Bestimmungen (§§ 22, 23 BAT) nicht ankommt, kann der Kläger keine Rechte daraus herleiten, wie im Stellenplan seine Stelle ausgewiesen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Damit rechtfertigt sich - ähnlich wie bei den Güteprüfern der Verteidigungsverwaltung -, obwohl es sich dabei weder um herkömmliche noch um eigentliche Verwaltungsaufgaben handelt, die Heranziehung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst für die Tätigkeit des Klägers im Sinne der entsprechenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Technische Angestellte im Sinne der Vergütungsordnung zum BAT sind nämlich nur solche Angestellte, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. das Urteil des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne müssen nämlich die Meisterprüfung in einem Handwerk abgelegt haben und zudem handwerklich tätig sein (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen), während "Industriemeister" aus einem industriellen Ausbildungsberuf hervorgegangene Facharbeiter sind, die vor einer Industrie- und Handelskammer die Industriemeisterprüfung bestanden haben (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO BL Anm. 131 II sowie Däubler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, VergGr. V c Rz 142 S. 280, auch das Urteil des Senats vom 24. Juli 1968 - 4 AZR 430/67 -, AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT).

    VI b BAT noch spezielle Merkmale für "Maschinenmeister", womit Angestellte gemeint sind, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78

    Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Damit rechtfertigt sich - ähnlich wie bei den Güteprüfern der Verteidigungsverwaltung -, obwohl es sich dabei weder um herkömmliche noch um eigentliche Verwaltungsaufgaben handelt, die Heranziehung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst für die Tätigkeit des Klägers im Sinne der entsprechenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Technische Angestellte im Sinne der Vergütungsordnung zum BAT sind nämlich nur solche Angestellte, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. das Urteil des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    V c BAT Fallgruppe 1b erst erfüllt werden, wenn die Hälfte der Arbeitszeit des Klägers ausmachende Arbeitsvorgänge ihrerseits jeweils zu einem Drittel selbständige Leistungen fordern (vgl. das Urteil des Senats vom 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Allein daraus, daß man für seine Tätigkeit die Bezeichnung "Materialkontrollmeister" gewählt hat, können keine gegenteiligen Rechtsfolgen gezogen werden, da sich die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht nach ihrer Berufsbezeichnung, sondern nur nach ihrer auszuübenden Tätigkeit richtet (§ 22 BAT n.F.) und Berufsbezeichnungen häufig nichts über die Tätigkeit selbst aussagen, wie etwa das Beispiel eines "Musikmeisters" zeigt (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 728/79

    Angestellte - Sachbearbeiter - Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz -

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Schließlich kann der Kläger auch keine Rechte daraus herleiten, wie andere Angestellte mit vergleichbaren Aufgaben vergütet werden (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Allein daraus, daß man für seine Tätigkeit die Bezeichnung "Materialkontrollmeister" gewählt hat, können keine gegenteiligen Rechtsfolgen gezogen werden, da sich die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht nach ihrer Berufsbezeichnung, sondern nur nach ihrer auszuübenden Tätigkeit richtet (§ 22 BAT n.F.) und Berufsbezeichnungen häufig nichts über die Tätigkeit selbst aussagen, wie etwa das Beispiel eines "Musikmeisters" zeigt (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
    Deswegen hatte das Landesarbeitsgericht zunächst darüber zu entscheiden, ob beim Kläger im Sinne der Rechtsprechung des Senats zu den §§ 22, 23 BAT a.F. eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit anzunehmen oder dessen überwiegend auszuübende Tätigkeit bzw. für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten zu beurteilen waren (vgl. BAG 34, 158, 163 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78

    Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung -

  • BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 13/62

    Aufgabenkreis eines Angestellten - Zusammensetzung aus mehreren Tätigkeiten -

  • BAG, 10.03.1971 - 4 AZR 190/70

    Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz - Tätigkeit eines Angestellten -

  • BAG, 24.07.1968 - 4 AZR 430/67

    Meister - Mehrjährige Tätigkeit - Handwerker - Facharbeiter -

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Bei dieser Beurteilung ist von dem vor dem 1. Januar 1975 geltenden Recht der §§ 22, 23 BAT alter Fassung auszugehen (vgl. BAGE 40, 183, 187 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, dass mit "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" gegenüber den lediglich "gründlichen Fachkenntnissen" niedrigerer Vergütungsgruppen eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d.h. der Quantität nach verlangt wird (vgl. das Urteil des Senats, BAGE 40, 183, 191 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Um "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne sein zu können, müßte der Kläger, wie das Landesarbeitsgericht tarifgerecht und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, in einem Handwerk die Meisterprüfung abgelegt haben und zudem mit der Meisterprüfung entsprechenden handwerklichen Aufgaben beschäftigt werden (vgl. das Urteil des Senats BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    "Industriemeister" im tariflichen Sinne ist er ebenfalls nicht, denn darunter sind mit dem Landesarbeitsgericht aus einem industriellen Ausbildungsberuf hervorgegangene Facharbeiter zu verstehen, die vor einer Industrie- und Handelskammer die Industriemeisterprüfung bestanden haben (vgl. BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Auch "Maschinenmeister" im tariflichen Sinne kann der Kläger nicht sein, denn darunter sind Angestellte zu verstehen, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Darunter sind Meister zu verstehen, die keine Meisterprüfung abgelegt haben, denen jedoch von ihrem Verwaltungs-oder Betriebsleiter aufgrund besonderer Funktionen, insbesondere besonderer Kontroll- und Aufsichtsfunktionen, die Stellung eines Meisters (Funktionsmeister") übertragen worden ist (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dasselbe gilt für die sogenannten "Materialkontrollmeister" der Verteidigungsverwaltung (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), deren Tätigkeiten gewisse Parallelen und Ähnlichkeiten im Verhältnis zu den rechtserheblichen Aufgaben des Klägers aufweisen.

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, wonach als technische Angestellte im Sinne der Vergütungsordnung zum BAT nur solche Angestellte anzusehen sind, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung mit Recht Bedacht darauf, daß die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion haben und daher auch für solche Aufgaben herangezogen werden können, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. herkömmlichen Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne zählen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAG 38, 221, 228 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei bringt das Landesarbeitsgericht dem Kläger in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung auch diejenigen Fachkenntnisse gut, die er außerhalb des herkömmlichen Verwaltungsbereichs beim Arbeitsvorgang Nr. 1 auf zeichnerisch-künstlerisch-gestalterischem Gebiet, im Bereiche des Naturschutzes sowie auf den Gebieten der Biologie und Zoologie sowie beim Arbeitsvorgang Nr. 2 insbesondere auf pädagogisch-didaktischem Gebiet besitzen und anwenden muß (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 230 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei kommt es entgegen der Meinung des beklagten Landes auf Vorschriften des Landeshaushaltsrechts sowie den Inhalt des Haushaltsplanes nicht an (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1979 - 4 AZR 372/77 - AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

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